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Objektspezifische Besonderheiten: Unterstützt mich der Sprengnetter-Support, wenn ich fachlichen Rat bei der Bewertung objektspezifischer Besonderheiten benötige?

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In unserer Rolle als Softwareanbieter leisten wir für Sprengnetter Value einen technischen Support. Den technischen Support erreichen Sie unter hilfe@sprengnetter.de. Dieser unterstützt Sie bei Anwendungsfragen und/oder möglichen Fehlverhalten, bei denen Sie als Nutzer unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hilfen nicht weiterkommen. Für uns als Softwareanbieter ist es wichtig, dass Sie in dieser Hinsicht auch mit unseren geschulten Mitarbeitern direkt sprechen können, weshalb wir diesen für uns kostenintensiven Service in das Nutzungsendgelt einkalkuliert haben.

Der technische Support endet allerdings, wenn es um fachliche Fragestellungen geht, die über den zur Verfügung gestellten Standardumfang von Value hinaus gehen. Damit sind Fragen zu Bewertungsansätzen und/oder -vorgaben gemeint, die per se in Value nicht unterstützt bzw. geliefert werden. Dazu zählen objektspezifische Besonderheiten wie Rechte, Belastungen, weitere öffentlich-rechtliche Gegebenheiten, privatrechtliche Vereinbarungen, Spezialimmobilien, etc.

Sie bewerten im Rahmen des in Value unterstützten Standardumfangs (Objektarten, Bewertungsmodell/-verfahren, Markdaten) grundsätzlich ImmoWertV-konform. Die Bewertung objektspezifischer Besonderheiten gehört jedoch nicht in diesen systemunterstützten Umfang.

Sie haben daher zwei Möglichkeiten mit der Bewertung objektspezifischer Besonderheiten in Value umzugehen: Entweder führen Sie die Bewertung dieser objektspezifischen Besonderheiten mit den in Value zur Verfügung gestellten Möglichkeiten fach- und sachkundig eigenständig aus oder Sie schließen die Bewertung objektspezifischer Besonderheiten vertraglich und über Textbausteine mit inhaltlichen Haftungsbeschränkungen in Ihrer Wertermittlung weitestgehend aus.

Tipp: Unsere Akademie sowie unser Fachverlag bieten Ihnen zum Thema Bewertung von objektspezifischen Besonderheiten viele Schulungen und Content an. Auch in unseren Ausbildungsreihen ist das Thema enthalten, sodass Sie im Gesamtkontext lernen, wie Sie Besonderheiten in der Wertermittlung korrekt berücksichtigen.

 

Eine solche inhaltliche Haftungsbeschränkung kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Besonderheiten des Auftrags:

Auftragsgemäß wird in dieser Wertermittlung die Wertbeeinflussung infolge des grundbuchlich gesicherten Wohnungsrechts nicht berücksichtigt.“

Oder:

Besonderheiten des Auftrags:

Auftragsgemäß wird die Wertminderung wegen des schadhaften Außenputzes in dieser Wertermittlung nicht berücksichtigt, da dieser Schaden vor Verkauf des Grundstücks beseitigt werden soll.

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