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Bodenwert: Was passiert, wenn ich den Bodenrichtwert von „beitragsfrei“ auf „beitragspflichtig“ umstelle?

Folgen

Der Unterschied zwischen einem beitragsfreien und einem beitragspflichtigen Bodenwert sind die noch ausstehenden Abgaben und Beiträge, die allein bei einem beitragspflichtigen Bodenwert noch zu leisten sind. Um auf einen beitragsfreien Bodenwert zu kommen, muss der Werteinfluss der noch ausstehenden Abgaben und Beiträge hinzuaddiert werden.

Beitragspflichtiger Bodenwert + Werteinfluss durch nicht enthaltene Beiträge = Beitragsfreier Bodenwert

In der Wertermittlung wird stets (insbesondere aus Gründen der Modellkonformität) mit einem beitragsfreien Bodenwert gerechnet. Daher ist ein beitragspflichtiger Bodenwert auch in Value stets mit dem Werteinfluss durch die nicht enthaltenen Abgaben und Beiträge zu addieren, sodass sich ein höherer beitragsfreier Bodenwert ergibt.

Unabhängig von der automatischen Einstellung nach Abruf des Bodenrichtwertes (oder Bodenleitwertes) kann man den Bodenrichtwert als „beitragspflichtig“ oder „beitragsfrei“ einstellen. Die Option „beitragspflichtig“ darf in Value nur ausgewählt werden, wenn es sich um einen beitragspflichtigen Bodenrichtwert (oder Bodenleitwert) handelt. Dieser ist nicht mit dem zu bewertenden Grundstück zu verwechseln, welches beitragspflichtig sein kann. Dieser Umstand ist dann jedoch als Wertabschlag in den boG zu berücksichtigen.

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