Mit Einführung der neuen ImmoWertV 2021 wurde auch der sog. "Alterswertminderungsfaktor" (§ 36 Abs. 1 i.V.m. § 38 ImmoWertV 2021) eingeführt. Der Alterswertminderungsfaktor definiert sich als "Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer".
In Sprengnetter Value werden die Herstellungskosten nach dem linearen Modell alterswertgemindert und als prozentuale Alterswertminderung im Ergebnisdokument ausgegeben. Mathematisch gesehen erfolgt bei der linearen Alterswertminderung die gleiche Rechenoperation wie bei dem neu eingeführten Alterswertminderungsfaktor.
Folgende Relation verdeutlicht dies:
AWM = Alterswertminderungsfaktor
A = (modifiziertes) Alter
GND = Gesamtnutzungsdauer
RND = (modifizierte) Restnutzungsdauer
w = prozentuale (lineare) Alterswertminderung
Bei der Berechnung des Gebäudesachwertes (ohne Außenanlagen) erfolgt in Sprengnetter Value (vereinfacht) folgende Berechnung:
ØHK = durchschnittliche Herstellungskosten
In Sprengnetter Value erfolgt (auch wenn nicht so benannt) die Multiplikation der durchschnittlichen Herstellungskosten mit dem neuen Alterswertminderungsfaktor gemäß ImmoWertV 2021.