In der Bodenwertermittlung von Value haben Sie unabhängig von den automatisch vorgeschlagenen Anpassungen auch immer die Möglichkeit, den Bodenwert bzgl. abweichender wertbeeinflussender Merkmale des Vergleichswerts (Bodenrichtwert, Bodenleitwert oder lagebezogener Durchschnittswert) selber anzupassen. Dies ist allerdings nur dann unmittelbar möglich bzw. sinnvoll, wenn Ihnen die entsprechenden Merkmale bekannt sind, und Sie wissen, dass diese auch bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten angewendet wurden (Stichwort „Modelltreue“ bzw. „Modellkonformität“).
In Regionen mit Bodenleitwerten, lagebezogenen Durchschnittswerten oder Bodenrichtwerten ohne Merkmalsangaben erfolgt die Ableitung der in Value zur Verfügung gestellten Daten (insb. Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze) beispielsweise ohne Anpassung des Bodenwerts, so dass die Marktpreisermittlung ebenfalls ohne Anpassung erfolgen sollte. Lediglich in Einzelfällen, bei denen das Bewertungsgrundstück erheblich von den örtlich bekannten üblichen Merkmalen (oder innerhalb der Bodenrichtwertzone) abweicht, kann eine individuelle sachverständige Anpassung marktgerecht sein. Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass ggf. auch die Sachwertfaktoren bzw. Liegenschaftszinssätze sachverständig angepasst werden müssen.
Aufgrund der regelmäßigen (i.d.R. quartalsweisen) Aktualisierung der in Value zur Verfügung gestellten Marktdaten ist grundsätzlich eine Anpassung an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag bei Verwendung eben dieser Daten i.d.R. nicht (d.h. nur in begründeten Einzelfällen) sachgerecht.
Wichtig: Sobald mit anderen als den von Value vorgeschlagenen Marktdaten (z.B. mit Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätzen oder aktuelleren Bodenrichtwerten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses) gearbeitet wird, muss das Bewertungsmodell und damit alle Schritte der Wertermittlung individuell vom Nutzer an das den verwendeten Daten zugrundeliegende Bewertungsmodell angepasst und damit sämtliche Werte überprüft und ggf. per Hand geändert werden.
Hinweis: Seit dem Release vom 05.03.2024 können Sie selbständig den Bodenrichtwert vom örtlichen Gutachterausschuss in Value erfassen und mithilfe der automatischen Modelltransformation die Anpassung der anderen Markdaten (Sachwertfaktor und Liegenschaftszinssatz) automatisch bewirken. Weiter Informationen zur automatischen Modelltransformation finden Sie hier.