Anbauten sind für Mehrfamilienhäuser in den NHK 2010 nicht vorgesehen. Ein Anbau bedeutet im Sachwertverfahren eine höhere Brutto-Grundfläche und damit höhere Herstellungskosten. Die Berücksichtigung des Anbaus wird bei der Ermittlung der einheitlichen (gewichteten) Restnutzungsdauer für die Alterswertminderung wesentlich.
Hier müssen Sie dann in Value ggf. sachverständig Anpassungen vornehmen.