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Bodenwert: Muss ich den Bodenwert in Value ersetzen, wenn der zur Verfügung gestellte Bodenwert nicht dem vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwert entspricht?

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Nein. Die in Value zur Verfügung gestellten Bodenwerte sind immer mit den aktuell zur Verfügung gestellten Marktdaten (Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz) harmonisiert. Das heißt, wenn Ihnen beispielsweise ein Bodenwert aus dem Jahr 2018 in Value zur Verfügung gestellt wird und der Gutachterausschuss aber bereits einen Wert für das Jahr 2020 veröffentlicht hat, dann erhalten Sie bei Beibehaltung des in Value vorgeschlagenen Bodenwertes aus 2018 trotzdem einen marktkonformen Marktpreis, der auf aktuellen Kaufpreisen basiert. Einfach gesprochen: Die Marktanpassung gleicht hier den Bodenwert (inkl. dessen zeitliche Anpassung) aus 2018 wieder an.

 

Wichtig: Fügen Sie in diesem Beispiel den aktuellen Bodenwert des Gutachterausschusses ein, dann verlassen Sie das zugrundeliegende Modell und müssen sachverständig prüfen, ob eine weitere Anpassung der Marktdaten (Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz) notwendig ist.

 

Hinweis: Seit dem Update vom 05.03.2024 können Sie selbständig den Bodenrichtwert vom örtlichen Gutachterausschuss in Value erfassen und mithilfe der automatischen Modelltransformation die Anpassung der anderen Markdaten (Sachwertfaktor und Liegenschaftszinssatz) automatisch bewirken.

Weitere Informationen können Sie dem zugehörigen Value UpdateTalk entnehmen. Zum Video.

 

 

 

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