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Modernisierungen: Wie geht man in Value mit Modernisierungen um, die weiter als 15 Jahre zurück liegen?

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Gemäß Anlage 2 der ImmoWertV21 ergibt sich der Modernisierungsgrad aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen. Liegen die Maßnahmen weiter (ein gängiger Richtwert hier sind 15 Jahre) zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben. Es ist von Ihnen also individuell und sachverständig einzuschätzen, ob und in welcher Höhe (Teilpunkte) länger zurückliegende Modernisierungen berücksichtigt werden können.

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