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Brutto-Grundfläche: Müssen in Value sowohl die Wohnfläche als auch die Brutto-Grundfläche eingeben werden?

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Die Wohnflächenangabe dient in erster Linie als Grundlage für die Ertragswert- und Vergleichswertermittlung. Die Brutto-Grundfläche dient als Grundlage für die Sachwertermittlung.
Sollte Ihnen für die Sachwertermittlung keine BGF vorliegen und sich diese auch nicht ermitteln lassen, können Sie die über die Wohnfläche automatisch berechnete BGF verwenden. Die BGF wird dabei aus dem durchschnittlichen Verhältnis von BGF und Wohnfläche ermittelt und kann in Einzelfällen von der tatsächlichen BGF abweichen. Gleiches gilt für die Umrechnung von BGF zur Wohnfläche (Hinweise zum Thema Abweichung finden Sie hier)

Zu berücksichtigen ist dabei, dass in der Wohnfläche nach WoFlV bereits die Flächen von Balkonen und Terrassen anteilig enthalten sind, während diese bei der BGF-Ermittlung nach SW-RL bzw. ImmoWertV 2021 (NHK 2010) nicht enthalten sind und i.d.R. separat als besonderes Bauteil (Balkon) bzw. über die Außenanlagen (Terrasse) berücksichtigt werden.

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