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Sprengnetter ProSa Online Update 36.24.2 (24.04.2024)

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Mit der Aktualisierung auf die Version 36.24.2 erhalten Sie eine Vielzahl an Verbesserungen für Ihre Arbeit mit der Sprengnetter-Software:

Sprengnetter-ProSa

Erweiterte Deckblattauswahl

Mit der erweiterten Auswahl von Deckblattvorlagen für die Anwendergruppe „Sachverständige“ werden Ihnen in den Programmeinstellungen zwei neue Vorlagen zur Deckblattgestaltung angeboten

So kann nun neben einem Bild vom Bewertungsobjekt auch eine kurze Zusammenfassung auf dem Deckblatt Ihrer Gutachten erscheinen.

Für die Eingabe der kurzen Zusammenfassung nutzen Sie bis zu 450 Zeichen in dem neuen Eingabefeld im Dialog zur Ermittlung des Verkehrswerts

Neue Optionen in der Objektbeschreibung

Die demografische Struktur für das Bewertungsobjekt spielt in zunehmendem Maße eine große Rolle beim Immobilienkauf. Insofern sollte im Rahmen der Grundstücksbeschreibung auch auf die demografische Struktur eingegangen werden.

Vor diesem Hintergrund können die wesentlichen Merkmale, wie Durchschnittsalter, Altersverteilung, Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsnettoeinkommen, Haushaltsgröße sowie der lokale Immobilienmarkt (Angebot und Nachfrage) im Rahmen der Lagebeschreibung aussagekräftig beschrieben werden.

Die Angaben zur Energieeffizienz sollten in keinem Gutachten fehlen.

Nun ist der Beschreibungspunkt „Energieeffizienz“ auch in alle Navigatorschablonen von ProSa-Text im Zusammenhang mit der Erstellung von Gerichtsgutachten aufgenommen worden.

Konkretisierungen in den Angaben zum Bebauungsplan

Neben dem Datum „in Kraft getreten a.“ kann nun auch die WGFZ als Maß der baulichen Nutzung ausgewählt werden.

Aktualisierung der PDF-Formulare zur Objektbeschreibung

Die Formulare zur Objektbeschreibung wurden jetzt aktualisiert und als editierbare PDF-Dateien im Bereich der Büroorganisation hinterlegt.

So können Sie bequem Ihre Ortstermine vorbereiten.

Separate Erläuterungsmöglichkeit zu den Bodenwertbesonderheiten

Mit der neu hinzugefügten Schaltfläche können innerhalb der boGs die Bodenwertbesonderheiten explizit und aussagekräftig erläutert werden.

Hier ist ein nachträgliches Beschreiben der Umstände und Wertansätze in Word nun nicht mehr erforderlich.

Erweiterte Exportmöglichkeit

Beim Export von Gutachtendaten können Sie ab sofort entscheiden, ob die erzeugten Anlagen und

die erzeugte Objektbeschreibung auch ausgelagert werden sollen. So sparen Sie sich nach erfolgreichem Import ein erneutes Erzeugen der entsprechenden Dokumente.

Sonstiges

  • Korrigierte Ausgabe der Punktrastermethode
  • Optimierungen im Anlagenmanager
  • Problemloses Nutzen des Residualwertverfahrens
  • Die Ausgabe zur Bodenwertermittlung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Vergleichspreisverfahren wurde wesentlich verbessert.
  • Verbesserung der Textausgabe bei der Berechnungsmethode „An das Leben gebundene Abzinsung“
  • u.v.a.m

 

 

Sprengnetter-ProBel

Aufrufmöglichkeit von Fläche und Raum

Mit dieser Version ist der Aufruf des Assistenten zur Ermittlung von Fläche und Rauminhalten störungsfrei möglich.

So können die in der Wertermittlung erforderlichen Flächen und Rauminhalte medienbruchfrei berechnet werden.

Anpassung der Baupreisindextabelle

Damit Sie den zum Wertermittlungsstichtag veröffentlichten Baupreisindex verwenden können, wurden die entsprechenden Baupreisindextabellen um das Veröffentlichungsdatum des Baupreisindexes erweitert. Sie können diese nun nachvollziehbar in der Software nachschlagen.

Nachhaltigkeitsfaktor in der Beleihungswertermittlung

Im Zusammenhang mit der für die Marktwertermittlung erforderlichen Marktanpassung wurde nun für die Beleihungswertermittlung der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt.

Gewichtung der Verfahrensergebnisse

Zur Nachvollziehbarkeit des ggf. durch gewogene Mittelbildung abgeleiteten Marktwerts wird dieser jetzt auch in der Ausgabe dargestellt

Anpassung an ImmoWertV in Objektkurzbeschreibung

Im Rahmen Ihrer Objektkurzbeschreibungen dokumentieren Sie, dass Sie die Grund- und Bodenbeschreibung auf der Grundlage der ImmoWertV erstellt haben. Hierzu wurde die entsprechenden Angaben an die Vorschriften der neuesten ImmoWertV angepasst.

u.v.a.m.

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