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Keller: Wie bewerte ich in Value ausgebaute Kellerflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Hobbyraum)?

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Bei Gebäuden mit (teil)ausgebauten Kellern ist zu unterscheiden, ob die ausgebauten Räume vollwertig nutzbare Wohn- bzw. Büroräume, d.h. auch bauordnungsrechtlich für diese Nutzung zulässig sind oder ob die ausgebauten Räume diesen Anforderungen nicht genügen, also z.B. nur als „Hobbyräume“ einzustufen wären.

Für vollwertig (teil)ausgebaute – d.h. bauordnungsrechtlich für diese Nutzung zulässige – Räume im Keller nutzt Sprengnetter Value einen plausiblen Zuschlag bei der Ermittlung der Herstellungskosten im Sachwertverfahren, der vom Nutzer bei Bedarf (mit Klick auf den Assistenten beim ausgewiesenen NHK-Wert) angepasst werden kann.

Bei nicht vollwertig ausgebauten – d.h. bauordnungsrechtlich für diese Nutzung nicht zulässigen – Räumen im Keller spricht man auch von sog. „ausgebauten Kellerflächen“. Für diese ist i.d.R. ebenfalls ein (standardabhängiger) sachverständiger Zuschlag zu den ermittelten Herstellungskosten anzubringen. Die von Sprengnetter empfohlenen diesbezüglichen Zuschläge sind standardabhängig (1: 260 €/m; 2: 290 €/m²; 3: 330 €/m²; 4: 400 €/m²; 5: 500 €/m²) und mit weiteren Informationen zu diesem Thema in den Marktdaten und Praxishilfen von Sprengnetter veröffentlicht. Die Marktdaten und Praxishilfen können Sie in unserer App Sprengnetter Books einsehen oder als Printwerk bestellen.
Da die Zuschläge auf das Basisjahr 2010=100 bezogen sind, müssen sie noch mit dem aktuellen Baupreisindex an den Wertermittlungsstichtag angepasst werden.


Anwendungsbeispiel: Im Kellergeschoss befinden sich ausgebaute Kellerflächen, die nach Bauordnungsrecht keine vollwertig nutzbaren Wohn- oder Büroräume sind. Es handelt sich um ca. 50 m², die der Standardstufe 3 zuzuordnen wären. In Value kann unter „Gebäudesachwert“ die erweiterte Bearbeitung ausgeklappt werden und als Zuschlag ein entsprechend sachverständig zu würdigender Wert (hier: 330 €/m² (Standardstufe 3) x 1,341 (BPI am Stichtag) x 50 m² (ausgebaute Kellerfläche) = rund 22.000 €) eingegeben werden.

Anwendungsbeispiel_Hobbyraum.png

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