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Aktualisierung Ihrer Loseblattwerke im Kontext ImmoWertV 21

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Die im Vergleich zur ImmoWertV 2010 deutlich umfangreichere ImmoWertV 21 ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. 

Die Loseblattwerke des Sprengnetter Fachverlags werden sukzessive an die neuen Regelungen, Begrifflichkeiten und Paragrafen angepasst. Erste Anpassungen enthielt die 139. Ergänzungslieferung zu den „Marktdaten und Praxishilfen“ im November 2021, erste Anpassungen für das Werk „Lehrbuch und Kommentar“ haben Sie mit der 69. Ergänzungslieferung im April 2022 erhalten. Etliche Kapitel sind damit (teil-)aktualisiert.

Aufgrund der noch immer ausstehenden Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA), die erst im Frühjahr 2023 veröffentlicht werden sollen, können manche Inhalte noch nicht auf den mit der Veröffentlichung der ImmoWertA neuesten Stand gebracht werden. Die Veröffentlichung der ImmoWertA war ursprünglich für den 01.01.2022, später dann für Herbst 2022 geplant und verzögert sich weiterhin.

Dennoch haben Sie als Nutzer der Loseblattwerke den Vorteil, dass viele Punkte der Sprengnetter-Lehre mit der neuen ImmoWertV aufgenommen wurden. So kam es zwar in Teilen zu Änderungen in Paragrafen und Begrifflichkeiten, grundlegend inhaltlich hat sich für Sie aber nicht viel geändert.

Aktuelle Informationen zur Novellierung der ImmoWertV liefern Ihnen der Sprengnetter-Blog „Immobilienwissen“ unter https://shop.sprengnetter.de/Blog/

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