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Aktualisierung Ihrer Loseblattwerke im Kontext ImmoWertV 21

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Die im Vergleich zur ImmoWertV 2010 deutlich umfangreichere ImmoWertV 21 ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Loseblattwerke des Sprengnetter Fachverlags werden sukzessive an die neuen Regelungen, Begrifflichkeiten und Paragrafen angepasst. Erste Anpassungen enthielt bereits die 139. Ergänzungslieferung zu den „Marktdaten und Praxishilfen“ im November 2021, erste Anpassungen für das Werk „Lehrbuch und Kommentar“ wurden bereits mit der 69. Ergänzungslieferung im April 2022 ausgeliefert. Etliche Kapitel sind damit (teil-)aktualisiert.

Die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) wurden nach einigen Verzögerungen am 21. September 2023 letztlich von Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Sie stellt dabei kein eigenes Regelwerk dar, sondern eine Interpretationshilfe der ImmoWertV 2021. Die finale Fassung der ImmoWertV-Anwendungshinweise ist in den „Marktdaten und Praxishilfen“ in Kapitel 2.04 vollständig mit der 147. und 148. Ergänzungslieferung ausgeliefert worden. Weitere Kapitel, deren Inhalte sich auf die ImmoWertA beziehen sowie die Bände des Loseblattwerks „Lehrbuch und Kommentar“ wurden bereits und werden weiterhin sukzessive bei Aktualisierungen mit eingebunden.

Als Nutzer der Loseblattwerke haben Sie den Vorteil, dass viele Punkte der Sprengnetter-Lehre mit der neuen ImmoWertV – und damit auch in den neuen ImmoWertA – aufgenommen wurden. So kam es zwar in Teilen zu Änderungen in Paragrafen und Begrifflichkeiten, grundlegend inhaltlich hat sich für Sie aber nicht viel geändert.

Aktuelle Informationen zur Novellierung der ImmoWertV liefern Ihnen der Sprengnetter-Blog „Immobilienwissen“ unter https://shop.sprengnetter.de/Blog/

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