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Grundstücksaufteilung: Wie erfolgt die automatische Grundstücksaufteilung in Value?

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Value teilt automatisch bei übergroßen Grundstücken die Grundstücksfläche wie folgt auf:

 

Ein-/Zweifamilienhaus und unbebaute Grundstücke:

In Abhängigkeit vom Bodenwertniveau wird eine maximale Grundstücksgröße definiert, die der Bebauung als baureifes Land zugeordnet werden kann. Die darüber hinaus gehende Fläche wird als Hinterland mit 25 % des Wertes für baureifes Land berücksichtigt. In ländlichen Regionen beträgt die maximale Grundstücksgröße, die der Bebauung als baureifes Land zugeordnet werden kann, 2.000 m², in städtischen Regionen 1.000 m². Auch die Fläche des Hinterlandes ist begrenzt. Die Grenze liegt in Abhängigkeit vom Bodenwertniveau bei 4.000 bzw. 3.000 m². Die Fläche, die darüber hinaus geht wird als hausnahes Gartenland in ländlichen Regionen mit 2 €/m² und in städtischen Regionen mit 4 €/m² angesetzt. 

Bitte beachten: Die gesetzten Grenzen resultieren aus Erfahrungswerten heraus, die nach sachverständiger Würdigung ggf. überschrieben werden können. Auch wenn sämtliche Merkmalsausprägungen (und so auch die Grundstücksgröße) über Umrechnungskoeffizienten angepasst werden können, gilt: Je größer einzelne Merkmalsunterschiede ausfallen, desto unsicherer wird die entsprechende Anpassung (vgl. auch Nr. 9.(1).6 ImmoWertA (Stand: 3. Entwurf)).

 

Mehrfamilienhaus/Wohn- und Geschäftshaus/Eigentumswohnung:

Es erfolgt bei diesen Objektarten keine automatische Aufteilung der Grundstücksfläche.

 

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