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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Vereinbarung zur Auftagsverarbeitung gem. DSGVO im Rahmen der BewertungsApps

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Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema Vereinbarung zur Auftagsverarbeitung gem. DSGVO:

 

Warum muss ich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Sprengnetter schließen?

Diese Vereinbarung ist ein gesetzlich geforderter Standard in Zeiten der DSGVO.

Sobald Sie also unsere BewertungsApps (z.B. Value) nutzen, ist es i.d.R. so, dass Sie uns personenbezogenen Daten (Adressdaten, Objektbilder, Anlagen wie Grundbuchauszüge etc.) Ihres Kunden übermitteln. Der Gesetzgeber fordert in diesem Fall, dass Sie (als Verantwortlicher) mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen. Die Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung soll sicherstellen, dass die Datenverarbeitung durch uns entsprechend der gesetzlichen Maßgaben erfolgt und Sie und Ihre Kunden auf die Einhaltung vertrauen können. Die Vereinbarung wird i.d.R. einmal zwischen den Parteien geschlossen und gilt für alle BewertungsApps.

 

Ich übertrage bei der Nutzung der BewertungsApps doch keine personenbezogenen Daten an Sprengnetter. Ich gebe lediglich die Adresse des Bewertungsobjekts an. Wieso ist eine Vereinbarung in diesem Fall trotzdem notwendig?

Die Definition personenbezogener Daten gem. Art. 4 DSGVO lautet: „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer [..].“

Auch die neuste Rechtsprechung sieht die Adresse im Rahmen der Wertermittlung als personenbezogenes Datum an. Hier verweisen wir auf das aktuelle Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (Urteil vom 29.04.2021 – Az.: 1 A 1343/19 SN).

Demzufolge ist die Adresse lt. unserer Auffassung als personenbezogenes Datum zu betrachten.

Hinweis: Wir möchten Sie als an dieser Stelle nicht überreden zumal es auch gute Argumente gegen die o.g. Auffassung gibt, aber bedenken Sie bitte, dass eine solche Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Sie und Ihre Kunden nicht von Nachteil ist. Ferner gibt es Ihnen und Ihren Kunden die zusätzliche Sicherheit, dass Sprengnetter einen eindeutig definierten Zweck für die Verarbeitung Ihrer Kundendaten hat und die Datenverarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

 

Wenn ich keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Sprengnetter schließe, wird mein Shop-Account geschlossen und ich von der Nutzung ausgeschlossen?

Nein, da Sie über Ihren Shop-Account auch weitere Angebote unsererseits (z.B. Sprengnetter Books, Aus- und Weiterbildung) nutzen können, die keine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellen. Wir haben derzeit auch nicht die technische Möglichkeit, Sie von der Nutzung einzelner BewertungsApps explizit auszuschließen.

 

Ich nutze ausschließlich Sprengnetter Books. Muss ich eine Auftragsverarbeitung in diesem Fall schließen?

Nein. In diesem Fall übertragen Sie keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden an uns, weshalb eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in diesem Fall nicht notwendig ist.

 

Wie fülle ich die Auftragsverarbeitungsvereinbarung idealerweise aus und auf welchem Weg/in welcher Form, sende ich diese an Sprengnetter?

  • Bitte füllen Sie zunächst Ihre Firmendaten im PDF-Formular aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
  • Datieren und unterzeichnen Sie die Vereinbarung.
  • Scannen Sie die vollständige Vereinbarung ein.
  • Senden Sie die eingescannte Vereinbarung an adv@sprengnetter.de
  • Optional: Senden Sie uns das Originaldokument per Post (Sprengnetter Real Estate Services GmbH, Sprengnetter-Campus 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) zu.

 

Wo finde ich die in der Vereinbarung genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen in Gänze?

Sie finden eine ausführliche Beschreibung der von Sprengnetter eingehaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen unter https://shop.sprengnetter.de/Auftragsverarbeitung-gem.-DSGVO/

 

Wo finde ich die in der Vereinbarung genannte Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer?

Sie finden die Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer gem. Art. 28 DSGVO unter https://shop.sprengnetter.de/Auftragsverarbeitung-gem.-DSGVO/

 

Wo finde ich die in der Vereinbarung genannten AGB?

Sie finden die AGB unter https://shop.sprengnetter.de/AGB/

 

Ich benötige eine Bestätigung der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch den Datenschutzbeauftragten von Sprengnetter, wie beauftrage bzw. erhalte ich diese?

Sie finden die Bestätigung unter https://shop.sprengnetter.de/Auftragsverarbeitung-gem.-DSGVO/

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