In der Objektbeschreibung ist unter der Kategorie Dach „Flachdach“ zu wählen, wenn es sich um ein Flachdach oder ein flach geneigtes Dach handelt. Nach der Definition der Sachwertrichtlinie handelt es sich um ein flach geneigtes Dach, wenn das Dachgeschoss nicht nutzbar ist (= lichte Höhe (höchste Stelle) im Dachgeschoss ≤ 1,25m).