Die Bank ermittelt i.d.R. den sog. Beleihungswert gemäß der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Dieser ist auf den während der Kreditlaufzeit erzielbaren Wiederverkaufswert ausgerichtet. Unter der Prämisse des Vorsichtsprinzips werden bei der Ermittlung des Beleihungswertes diverse Risikoabschläge berücksichtigt, die diesen regelmäßig und vorschriftsgemäß unter den aktuellen Marktwert fallen lässt.
Hinweis: Die großen deutschen Kreditinstitute arbeiten mit den Sprengnetter-Marktdaten und legen bei ihren Bewertungen somit dieselbe Datenbasis wie Sie zugrunde.